Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2021
Schaden trotz bestehenden Rückforderungsanspruchs gegen einen Dritten?
Schaden trotz bestehenden Rückforderungsanspruchs gegen einen Dritten?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unter Einschaltung des Maklers M erwirbt K von V ein bebautes Grundstück zu Wohnzwecken. V verschweigt, dass eine Baugenehmigung für das Gebäude nur zu gewerblichen nicht aber zu Wohnzwecken bestand. K ficht an und verlangt von V Rückabwicklung und Ersatz der überwiesenen Maklerkosten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schaden trotz bestehenden Rückforderungsanspruchs gegen einen Dritten?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn V den K arglistig getäuscht hat, ist K zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt (§ 123 Abs. 1 BGB), sodass dieser ex tunc unwirksam ist (§ 142 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da V lediglich Informationen verschwiegen hat, liegt keine arglistige Täuschung vor. K kann den Vertrag nicht anfechten.
Nein!
3. Daher kann K von V Rückzahlung des überwiesenen Kaufpreises verlangen (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. Kann man neben der Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung auch Schadensersatzansprüche wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung geltend machen (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB)?
Ja, in der Tat!
5. K kann auch aufgrund der vorvertraglichen Pflichtverletzung eine Rückzahlung des Kaufpreises verlangen (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB).
Ja!
6. K kann die an M gezahlte Provision gegenüber V nicht als Schaden geltend machen, weil es sich hierbei um eine Aufwendung handelt.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. K kann von M die an diesen überwiesene Provision zurückverlangen (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
8. K kann die Provision gegenüber V als Schaden geltend machen (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB), obwohl ihm gegen M ein Rückforderungsanspruch zusteht.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Carlotta
26.3.2022, 09:09:07
Liegt ein Sach- oder Rechstmangel vor ?
Lukas_Mengestu
28.3.2022, 12:53:07
Hallo Carlotta, öffentlich-rechtliche Beschränkungen (=fehlende Baugenehmigung), die auf bauordnungs- oder planungsrechtlichen Bestimmungen beruhen, ordnet der BGH als Sachmängel ein (vgl. BGH NJW 2001, 65). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Sambadi
28.3.2022, 14:22:09
Und könnte man hier dann nicht auch § 437 prüfen? Oder finden die wegen des vorsätzlichen Verhaltens des V keine Anwendung? Würde mich wundern da §
444ja auch den Vorsatz mit umfasst z.B
Philippe
8.4.2022, 20:23:07
Denkbar, aber der K hat ja ausdrücklich angefochten und keinen Rücktritt erklärt. Zudem würde der Fall so nicht funktionieren, weil der Makler für die Durchführung des Hauptvertrages nicht haftet. Er trägt nur das Abschlussrisiko. Dann gäbe es die "Problemstellung" mit dem Schaden trotz des Anspruchs gegen den Dritten gar nicht. Zeigt aber auch, wie schwachsinnig es wäre, wenn man den Schaden verneinen würde, weil der Käufer letztlich von der Zufälligkeit profitieren würde, ob angefochten oder der Rücktritt erklärt wird, obwohl es um den gleichen "Defekt" im Hauptvertrag geht.
Sambadi
8.4.2022, 23:04:43
Hey Phillip, ich meinte eher K gegen V. Weil die Lösungen prüfen nach der Anfechtung ja noch ein (verschuldensabhängigen) SE-Anspruch. Daher hatte ich mich gefragt ob ein Verschuldensunabhängiger Rücktritt für den K nicht besser wäre. Das ist auch tatsächlich eher ganz allgemein gemeint. Vorliegen hat V ja arglistig getäuscht, daher kann er sich eigentlich aussuchen, wie er hier vorgeht. Wäre dies aber nicht so offensichtlich, wäre ein Rücktritt viel besser für K, oder nicht?
Philippe
9.4.2022, 19:55:18
Über den Rücktritt bekommst du aber die Maklerkosten nicht ersetzt oder was genau meinst du?
Philipp Paasch
9.7.2022, 23:51:52
Ich denke auch, daß das nicht mit bedacht wurde.
Patricija
14.4.2022, 21:21:59
Hallo. Wieso muss der K dem V den Anspruch gegen M abtreten, wenn er vom V die Maklerkosten als Schadensersatz verlangt?
lala
16.4.2022, 09:02:21
Weil er sonst doppelt profitieren würde. Er würde sonst von V und M die Maklerkosten als
Schadenspostenerstattet bekommen. Das ist aber sinnwidrig. Daher 255 BGB.
MK-
9.8.2023, 21:27:11
Wie kann denn ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Rechtsgrund aufgehoben durch Anfechtung wg arglistiger Täuschung) NEBEN einem vertraglichen Anspruch bestehen? Ich dachte der Vertrag is gerade ex tunic nichtig aufgrund der Anfechtung.
Dr.Who
4.1.2024, 17:32:33
Meinst du mit dem vertraglichen Anspruch den vorvertraglichen aus c.i.c?