Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Corona: Verbot einer Dauermahnwache in Berlin
Veranstalter V möchte ein Protestcamp in Berlin gegen die staatlichen Maßnahmen der Covid-19-Pandemie ausrichten. Die Versammlungsbehörde verbot diese Dauermahnwache. Bereits in der Vergangenheit, hatte V ähnliche Veranstaltungen organisiert, welche aufgrund zahlreicher Verstöße gegen Auflagen aufgelöst wurden. V wendet sich gegen dieses Verbot im Eilverfahren an das BVerfG.
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Verbot des Abseilens an einer Autobahnbrücke ("Dannenröder Forst")
A meldet eine Versammlung auf einer Brücke über eine stark befahrene Autobahn an. Bei der Aktion sollen Aktivisten über das Geländer klettern, um Transparente aufzuhängen. Die Versammlungsbehörde verbietet die Versammlung. Vorläufiger Rechtsschutz hiergegen wird von VG und OVG abgelehnt.
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Corona: Milderes Mittel als Versammlungsverbot
A meldet am 10.4. eine Versammlung für den 18.4. an. Dabei wollen 50 Personen gegen Corona-Beschränkungen demonstrieren. Die Behörde lehnt pauschal ab, da die Versammlung nach der BWCoronaVO verboten sei. A begehrt vor den Verwaltungsgerichten erfolglos eine Ausnahmegenehmigung.