Fälle & Rechtsprechung
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Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Finanzierung und Rechte parlamentarischer Gruppen (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 06.07.2022 - VerfGH 39/21)
Der Bundestag beschließt eine Änderung des geltenden Abgeordnetengesetzes (AbgG): Die finanziellen Mittel (Grundbetrag und Personalkostenzuschuss) von parlamentarischen Gruppen sowie deren Teilnahme- und Rederechte in Ausschuss und Plenum werden deutlich reduziert.
Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens beim Gebäudeenergiegesetz (BVerfG, Beschl. v. 05.07.2023 – 2 BvE 4/23)
Das kontroverse Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition wird am 15.06.2023 erstmals im Bundestagsplenum beraten. Zu diesem Zeitpunkt ist bereits klar, dass der Gesetzentwurf umfassend geändert werden wird. Am 05.07. beschließt der zuständige Ausschuss umfangreiche und inhaltlich komplexe Änderungen des Gesetzentwurfs. Dieser soll am 07.07.2023 im Plenum verabschiedet werden.
Pflegeversicherung wegen unzureichender Besserstellung von kinderreichen Familien verfassungswidrig (BVerfG, Beschl. v. 07.04.2022 - 1 BvL 3/18 u.a.)
Die E sind Eltern von vier Kindern. Sie sind bei einer gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (V) und der sozialen Pflegeversicherung (P) versichert. E beantragen bei P, ihren Versicherungsbeitrag wegen der von ihnen erbrachten Erziehungsleistungen zu verringern. P lehnt ab.
PSPP-Urteil (BVerfG 5.5.2020 , 2 BvR 859/15 u.a.): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
M hält das EU-Staatsanleihenkaufprogramm „PSPP“ für kompetenzwidrig und erhebt Verfassungsbeschwerde. Er rügt, Bundestag und Bundesregierung hätten es unterlassen, dagegen einzuschreiten. Das BVerfG legte diese Frage dem EuGH 2017 vor, der EuGH äußerte aber keine Bedenken.
Berliner Mietendeckel BVerfG - Jurafuchs
Im Bundesland Berlin steigen die Mieten immer weiter an. Das Abgeordnetenhaus beschließt daher ein Gesetz zur Regulierung des Wohnungsmarkts (MietenWoG), das die Miethöhen für die nächsten fünf Jahre „einfriert“ und die Mieten auf eine gesetzlich bestimmte Maximalhöhe herabsetzt. Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Gesetz für verfassungswidrig, da es bereits an der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlins scheitert. Wir haben euch den Fall in der Jurafuchs App aufbereitet. Euch erwartet: Detaillierter Aufbau der abstrakten Normenkontrolle und Erläuterungen zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.
Versammlungsfreiheit bei dauerhaften Massenveranstaltungen – G20-Hamburg
A meldet das 10-tägige Protestcamp „Alternativen zum Kapitalismus“ als Versammlung an. Das „Antikapitalistische Camp“ soll mit 10.000 Teilnehmenden parallel zum G-20-Gipfel in einem Stadtpark in Hamburg stattfinden. Die Stadt (H) meint, das Camp sei keine Versammlung, und weigert sich, A zu bescheiden.
Studienplatzvergabe für Humanmedizin teilweise verfassungswidrig
Der Studiengang Humanmedizin ist deutschlandweit zulassungsbeschränkt. Studienplätze werden über drei Quoten vergeben: 20 % an die Abiturbesten, 20 % nach Wartezeit und 60 % in Auswahlverfahren der Unis, die sich auch am Abiturdurchschnitt orientieren. Bewerber brauchen aktuell eine Abiturnote von 1,0-1,2 oder müssen ca. 15 Semester warten.
Corona: Verbot einer Dauermahnwache in Berlin
Veranstalter V möchte ein Protestcamp in Berlin gegen die staatlichen Maßnahmen der Covid-19-Pandemie ausrichten. Die Versammlungsbehörde verbot diese Dauermahnwache. Bereits in der Vergangenheit, hatte V ähnliche Veranstaltungen organisiert, welche aufgrund zahlreicher Verstöße gegen Auflagen aufgelöst wurden. V wendet sich gegen dieses Verbot im Eilverfahren an das BVerfG.
Verbot des Abseilens an einer Autobahnbrücke ("Dannenröder Forst")
A meldet eine Versammlung auf einer Brücke über eine stark befahrene Autobahn an. Bei der Aktion sollen Aktivisten über das Geländer klettern, um Transparente aufzuhängen. Die Versammlungsbehörde verbietet die Versammlung. Vorläufiger Rechtsschutz hiergegen wird von VG und OVG abgelehnt.
Befangenheit wegen Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren – Causa Harbarth
Im Normenkontrollverfahren gegen Art. 13 Abs. 3 EGBGB erklärt Richter H, er war in seiner früheren Funktion als MdB und stellv. Fraktionsvorsitzender intensiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden und habe sich dabei mehrfach für das Gesetz ausgesprochen. Ist H befangen?
Corona: Ausgangsbeschränkungen
In Bayern gelten vom 20.3. bis 19.4. Ausgangsbeschränkungen; das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur mit triftigen Gründen erlaubt (§ 4 Abs. 2 Bayerische InfektionsschutzmaßnahmenVO). D hält dies für verfassungswidrig, bleibt aber in allen Instanzen erfolglos.
Corona: Milderes Mittel als Versammlungsverbot
A meldet am 10.4. eine Versammlung für den 18.4. an. Dabei wollen 50 Personen gegen Corona-Beschränkungen demonstrieren. Die Behörde lehnt pauschal ab, da die Versammlung nach der BWCoronaVO verboten sei. A begehrt vor den Verwaltungsgerichten erfolglos eine Ausnahmegenehmigung.
Corona: Gottesdienst-Verbote an Ostern
Katholik K besucht regelmäßig die Heilige Messe. Er begehrt beim BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um § 1 Abs. 5 der Hessischen Corona-VO außer Vollzug zu setzen. Dort werden u.a. Zusammenkünfte in Kirchen für ca. 4 Wochen, auch über die Osterfeiertage, untersagt.
Verfassungskonformität der Europäischen Bankenunion
Als Reaktion auf die Finanzkrise entwickelte die EU das Konzept einer Europäischen Bankenunion. Damit wurden weitreichende Befugnisse zur Bankenaufsicht sowie zur Abwicklung gescheiterter Banken auf Unionsorgane übertragen. Jura-Professor P erhebt dagegen Verfassungsbeschwerde.