Referendariat > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Rechtsfehlerhaft Belehrung im Ermittlungsverfahren, §§ 52 Abs. 3 S. 1, 163 Abs. 3 S. 2 StPO
A verprügelt auf einem Familienfest seinen Bruder B. Seine Ehefrau E wird von dem Polizeibeamten P ohne Belehrung vernommen. E weiß, dass sie nicht aussagen muss, tut dies aber dennoch. In der Hauptverhandlung wird auch P über Es Aussage vernommen. A wird verurteilt.