Schulung für Betriebsratsmitglieder > Individualarbeitsrecht II (Rechte & Pflichten)
Wegerisiko beim Arbeitnehmer
A ist in Bs Betrieb in Berlin Mitte beschäftigt. Als sie am 22.2 im Radio hört, dass Sturm Zeynep über Berlin hinwegfegt, entscheidet sie, zuhause in Spandau zu bleiben. Am Folgetag teilt B ihr mit, dass sie für die Fehlzeit keinen Lohn erhalte.