Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Wirksame doppelte Schriftformklausel
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt. Als A Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung fordert, verweigert U die Zahlung. In § 13 des Arbeitsvertrages steht: „Änderungen des Vertrags durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen der Schriftform; mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses sind nichtig.“
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Arbeitnehmer setzt persönliche Mittel ein, die kaputt gehen
Die bei B beschäftigte Arbeitnehmerin A muss nach Anweisung des B ihr privates Kfz für dienstliche Zwecke nutzen. Bei einem Unfall, den A leicht fahrlässig verursacht hat, entsteht ein Schaden am Fahrzeug. Diesen will A von B ersetzt bekommen.
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Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Die als Fahrradlieferantin beschäftigte F benutzt für das Abrufen der Bestellungen ihr eigenes Mobiltelefon und zur Erledigung der Lieferfahrten ihr eigenes Fahrrad. F begehrt nun, dass ihr Arbeitgeber A ein internetfähiges Mobilfunkgerät und ein verkehrstüchtiges Fahrrad zur Verfügung stellt.