Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit: 201 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit

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Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Absichtsmerkmal bei Polizeiflucht

Eine Streifenwagenbesatzung will T einer Verkehrskontrolle unterziehen. T beschleunigt seinen Pkw, um die Polizei abzuhängen. Er fährt 145 km/h (statt der erlaubten 50 km/h), überfährt eine rote Ampel und schneidet mehrere Kurven. Die Polizeibeamten geben die Verfolgung auf.

Die neuesten Fälle zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit

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Polizistinnen erklären sich nicht zuständig bei Unglücksfall

Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte

Objektiver Tatbestand: Unglücksfall iSd § 323c inkl. Fallbeispiel

In dem Fall geht es um die Definition des „Unglücksfalls“ als objektives Tatbestandsmerkmal der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Ob ein Unglücksfall vorliegt, richtet sich nach einer ex-Post-Betrachtung der Tatgegebenheiten. Für die Beurteilung der Strafbarkeit ist daher nicht relevant, was sich die potenziellen Täter:innen zum Tatzeitpunkt dachten, sondern ob sich auch unter Einbeziehung erst später bekannt gewordener, objektiver Gegebenheiten, ein Unglücksfall vorlag. Ist dies nicht der Fall, scheidet eine Strafbarkeit nach § 323c StGB aus. Dieser Fall zeigt den Sinn und Zweck des § 323s StGB: Es soll sichergestellt werden, dass jemand Hilfe erhält, sondern Hilfe wirklich notwendig ist. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, besteht keine Notwendigkeit einer Strafbarkeit. Dass der Täter eventuell irrig annahm, ein Unglücksfall läge vor, spielt also keine Rolle.

Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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