Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit: 201 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang bei Verletzung durch explodierende Fensterscheibe

Relative Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB)
Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination (§ 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB)
Berichtigung einer Falschaussage – verspätete Korrektur (§ 158 StGB)
Erkennbarkeit des Ausstellers bei Abrechnung mit Bierdeckel
Die neuesten Fälle zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Objektiver Tatbestand: Unglücksfall iSd § 323c inkl. Fallbeispiel
In dem Fall geht es um die Definition des „Unglücksfalls“ als objektives Tatbestandsmerkmal der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Ob ein Unglücksfall vorliegt, richtet sich nach einer ex-Post-Betrachtung der Tatgegebenheiten. Für die Beurteilung der Strafbarkeit ist daher nicht relevant, was sich die potenziellen Täter:innen zum Tatzeitpunkt dachten, sondern ob sich auch unter Einbeziehung erst später bekannt gewordener, objektiver Gegebenheiten, ein Unglücksfall vorlag. Ist dies nicht der Fall, scheidet eine Strafbarkeit nach § 323c StGB aus. Dieser Fall zeigt den Sinn und Zweck des § 323s StGB: Es soll sichergestellt werden, dass jemand Hilfe erhält, sondern Hilfe wirklich notwendig ist. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, besteht keine Notwendigkeit einer Strafbarkeit. Dass der Täter eventuell irrig annahm, ein Unglücksfall läge vor, spielt also keine Rolle.

Mandatsträger als Amtsträger
Amtsträgereigenschaft bei städtischer Gesellschaft („Kölner Müllskandal“)

Unrechtsvereinbarung ohne Annahme des Vorteils

Bestechlichkeit und Bestechung – Grundfall

Anstiftung zur Vorteilsannahme durch einen Dritten
Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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