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Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit: 201 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit

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Die neuesten Fälle zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit

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Polizistinnen erklären sich nicht zuständig bei Unglücksfall
Strafrecht › BT 5: Verkehrsdelikte

Objektiver Tatbestand: Unglücksfall iSd § 323c inkl. Fallbeispiel

In dem Fall geht es um die Definition des „Unglücksfalls“ als objektives Tatbestandsmerkmal der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Ob ein Unglücksfall vorliegt, richtet sich nach einer ex-Post-Betrachtung der Tatgegebenheiten. Für die Beurteilung der Strafbarkeit ist daher nicht relevant, was sich die potenziellen Täter:innen zum Tatzeitpunkt dachten, sondern ob sich auch unter Einbeziehung erst später bekannt gewordener, objektiver Gegebenheiten, ein Unglücksfall vorlag. Ist dies nicht der Fall, scheidet eine Strafbarkeit nach § 323c StGB aus. Dieser Fall zeigt den Sinn und Zweck des § 323s StGB: Es soll sichergestellt werden, dass jemand Hilfe erhält, sondern Hilfe wirklich notwendig ist. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, besteht keine Notwendigkeit einer Strafbarkeit. Dass der Täter eventuell irrig annahm, ein Unglücksfall läge vor, spielt also keine Rolle.

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

Mandatsträger als Amtsträger

A genießt die Ruhe seines Grundstücks und möchte nicht, dass in der Nähe ein neues Wohngebiet entsteht. Er bietet Stadträtin S € 1.000 an, damit sie im Stadtrat gegen den neuen Bebauungsplan stimmt.

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

Amtsträgereigenschaft bei städtischer Gesellschaft („Kölner Müllskandal“)

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

Unrechtsvereinbarung ohne Annahme des Vorteils

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

Bestechlichkeit und Bestechung – Grundfall

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

Anstiftung zur Vorteilsannahme durch einen Dritten

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