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Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit: 201 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 201 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

(Konkludente) Entwidmung 2

T und F sind Miteigentümer eines Wochenendhauses auf Sylt. Dort haben beide öfters Wochenenden und Urlaube verbracht. Eines Tages setzt T – zu seinem Vergnügen und ohne das Wissen seiner Frau F – das Haus in Brand. F hält sich zum Tatzeitpunkt in der Stadtwohnung auf.

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Strafrecht › BT 5: Verkehrsdelikte

§ 316 StGB: absolute Rad-Fahruntüchtigkeit & relative Fahruntüchtigkeit

Der trinkfeste T fährt mit seinem Fahrrad zielsicher zur Arbeit, obwohl er eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille (‰) aufweist.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang

Die Feuerwehr erfährt, dass A das Ferienhaus seiner Frau anzünden will. Aus diesem Grund betritt Feuerwehrfrau F das Haus und sieht etwas Zündstoff im Eingangsbereich verteilt, der noch nicht angezündet wurde. Noch bevor F andere Maßnahmen ergreifen kann, wirft A - der nur das leerstehende Feuerwehrauto gesehen hat und einem Einschreiten zuvorkommen will - die Brandflasche ins Haus. F kommt dabei ums Leben.

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Strafrecht › BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Einstiegsfall: Fälschung beweiserheblicher Daten

Der wachsende Versandhandel führt dazu, dass Kurierfahrerin T immer mehr Pakete pro Tag ausliefern muss. Um Zeit zu sparen, klingelt T nicht bei K, um seinen bestellten Fernseher auszuliefern, sondern unterzeichnet selbst mit dem Namen des K auf dem elektronischen Lesegerät und fährt davon.

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Strafrecht › BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Subjektiver Tatbestand: Nachteilszufügungsabsicht

Jurastudent S übersieht beim Ausparken den Porsche von Professor P und beschädigt ihn leicht. Da P gerade eine Vorlesung im Strafrecht hält, hinterlässt S seine Visitenkarte mit einer kurzen Nachricht am Fahrzeug. Kommilitone T sieht den Vorgang und steckt die Karte ein, um S zu helfen.

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

Einführung Bestechungsdelikte

Staatsanwältin S ermittelt gegen Drogenboss B. B bietet ihr an, € 15.000 an S‘ Tischtennisverein zu spenden, wenn sie mit der Strafverfolgung „aufhört“. S sagt zu, das Verfahren sofort nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Die neuesten Fälle zum Thema Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit

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Polizistinnen erklären sich nicht zuständig bei Unglücksfall
Strafrecht › BT 5: Verkehrsdelikte

Objektiver Tatbestand: Unglücksfall iSd § 323c inkl. Fallbeispiel

In dem Fall geht es um die Definition des „Unglücksfalls“ als objektives Tatbestandsmerkmal der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Ob ein Unglücksfall vorliegt, richtet sich nach einer ex-Post-Betrachtung der Tatgegebenheiten. Für die Beurteilung der Strafbarkeit ist daher nicht relevant, was sich die potenziellen Täter:innen zum Tatzeitpunkt dachten, sondern ob sich auch unter Einbeziehung erst später bekannt gewordener, objektiver Gegebenheiten, ein Unglücksfall vorlag. Ist dies nicht der Fall, scheidet eine Strafbarkeit nach § 323c StGB aus. Dieser Fall zeigt den Sinn und Zweck des § 323s StGB: Es soll sichergestellt werden, dass jemand Hilfe erhält, sondern Hilfe wirklich notwendig ist. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, besteht keine Notwendigkeit einer Strafbarkeit. Dass der Täter eventuell irrig annahm, ein Unglücksfall läge vor, spielt also keine Rolle.

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

Mandatsträger als Amtsträger

A genießt die Ruhe seines Grundstücks und möchte nicht, dass in der Nähe ein neues Wohngebiet entsteht. Er bietet Stadträtin S € 1.000 an, damit sie im Stadtrat gegen den neuen Bebauungsplan stimmt.

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

Amtsträger-Eigenschaft - Kölner Müllskandal

A ist Geschäftsführer der B-GmbH, einem städtisch beherrschten Müllentsorger mit privater Sperrminorität. B plant den Bau einer Verbrennungsanlage. C möchte diese errichten. A lässt sich von C Schmiergeld zahlen und manipuliert die Ausschreibung so, dass C den Zuschlag erhält. Der Zuschlagspreis war um den Schmiergeldanteil für A erhöht. C hätte den Vertrag mit der B auch für den niedrigeren Preis (ohne den Schmiergeldanteil) geschlossen.

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

strikte Unrechtsvereinbarung

A fährt ticketlos mit dem Bus. Dieser wird von der Stadt S in der Rechtsform einer AG betrieben. Kontrolleurin K erwischt A ohne Ticket und fordert € 60 „erhöhtes Beförderungsentgelt“. A bietet K € 10 ein, damit sie die Sache nicht verfolge. K lehnt ab und verlangt die € 60.

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

Grundfall Bestechlichkeit & Bestechung

Behördenleiter B und Unternehmer U schließen einen Deal: B ordnet Auszahlungen an U für die Gartenarbeiten im Stadtpark an, die U nie vornimmt. U gibt B dafür ein Drittel der Zahlungen ab.

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Strafrecht › BT 9: Amtsdelikte

Anstiftung zur Vorteilsannahme durch Dritten

Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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