Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte
Rechtsnatur
T möchte das Wohnhaus mit vier Mietparteien in Brand setzen und verursacht dazu einen Kurzschluss an seiner Waschmaschine. Unmittelbar nachdem das Gerät Feuer gefangen hat, überkommt ihn jedoch das schlechte Gewissen, so dass er den Brand mit mehreren Litern Wasser löscht.
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§ 306d Abs. 1 Var. 1 StGB
KfZ-Monteur K setzt bei Schweißarbeiten fahrlässig das Auto der B in Brand.
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Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Ermöglichungsalternative
T fordert €40.000 von A. Falls A nicht bezahle, werde er das Haus des A in Brand setzen. A glaubt, es handele sich um einen schlechten Scherz und lehnt entrüstet ab. Als sich A im Urlaub befindet, zündet T das Haus an, um so seiner Forderung mehr Nachdruck zu verleihen.
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Schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen
A zündet sein Wohnhaus in der irrigen Annahme an, dass sich Mieter B im Urlaub befinde. B ist in der dritten Etage vom Fluchtweg abgeschnitten und springt in Panik aus dem Fenster. Durch den Aufprall wird B so schwer verletzt, dass er für den Rest seines Lebens ab der Hüfte querschnittsgelähmt bleibt.

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Gefahr der Gesundheitsschädigung für einen „anderen“ Menschen
A will sein Ferienhaus in Brand setzen. Er weiht seinen Freund F in alles ein. F verteilt Benzin im Haus. Sobald F sich in Sicherheit gebracht hat, wirft A von außen eine brennende Fackel in das Haus, welches sofort in Flammen steht. F bemerkt, dass er seine Brieftasche im Haus vergessen hat und rennt zurück ins Haus. Im Eingangsbereich erleidet er Atembeschwerden und bricht sein Vorhaben ab.