Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
Tatbestand des § 323c Abs. 2 StGB 3
Nachdem sich auf der Autobahn ein Unfall ereignet hat, bilden die Fahrzeugführer vorschriftsgemäß eine Rettungsgasse. Ärztin A fährt im Privat-Pkw in die Rettungsgasse ein, um schnell zum Unfallort zu gelangen. Autofahrer T stellt sich der durch die Rettungsgasse fahrenden A in den Weg und bringt ihr Fahrzeug zum Stillstand.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315d Abs. 5 StGB: Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
T nimmt an einem illegalen Straßenrennen teil. Er vertraut zwar darauf, dass niemand zu Schaden kommt, nimmt konkrete Gefährdungen aber billigend in Kauf. Da er die Kontrolle verliert, rast er in eine Menschenmenge. 20 Menschen erleiden einfache Gesundheitsschädigungen.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315d StGB: Erfolgsqualifizierter Versuch?
Motorradfahrer T fährt auf einer Landstraße mit 250 km/h auf A zu und will kurz vorher ausweichen. Er geht davon aus, dass A in konkrete Gefahr geraten wird. Bevor T den A erreicht, überfährt er aber versehentlich den P, der unbemerkt von T die Straße überqueren wollte. P stirbt.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315d Abs. 1 StGB: Nicht unerlaubt
T nimmt an einer genehmigten Motorradveranstaltung teil. Auf einer dafür gesperrten Straße müssen zwei Fahrer zeitgleich eine 200 Meter lange Strecke bei stehendem Start schnellstmöglich zurücklegen. Die wirksam erteilte Genehmigung ist materiell rechtswidrig, jedoch nicht nichtig.
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§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Einwilligung
B fährt im Pkw des alkoholisierten T (BAK 1,3‰) mit, obwohl beide die Fahruntüchtigkeit erkennen. Es kommt zu einem Unfall, bei dem sich T und B verletzen.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 315c Abs. 1 StGB: Inline-Skates sind keine Fahrzeuge
Trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit fährt T mit seinen Inline-Skates zur Bibliothek. Infolge der alkoholbedingten Wahrnehmungsstörungen kollidiert er mit dem Radler R.
Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
§ 316 StGB: Fahrlässigkeit - keine Zäsur - Vorsatz
T weist eine BAK von 1,1‰ auf, hält sich aber sorgfaltswidrig für fahrtüchtig. Daher unternimmt er mit seinem Pkw eine „Spritztour“. Als er bei einer Pinkelpause ins Schwanken gerät, wird ihm seine Fahruntüchtigkeit bewusst. Dennoch setzt er die Fahrt fort.
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§ 316 StGB – Fahrlehrer ist kein „Fahrzeugführer“
Der betrunkene Fahrlehrer T und seine Fahrschülerin F unternehmen eine Fahrschulfahrt. F lenkt das Fahrzeug und T bestimmt den Fahrtweg. Die zusätzlichen Pedalen auf der Beifahrerseite bedient T nicht.
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§ 316 StGB – Motor anlassen reicht nicht zum „Führen“
Trotz Fahruntüchtigkeit steigt T in seinen Pkw, lässt den Motor an und schaltet das Licht ein, um zu seiner Wohnung zu fahren. Doch bevor er den Pkw in Bewegung setzt, entscheidet er sich um, löscht das Licht und stellt den Motor wieder ab.
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§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beschädigen von Fahrzeugen – konkrete Gefährdung fehlt
T durchtrennt am Pkw der O den Bremsschlauch. O bemerkt den Defekt erst, als sie am nächsten Morgen auf dem Weg zur Arbeit an einer roten Ampel bremsen muss. O bringt das Fahrzeug mit der Handbremse auf dem leeren Fußgängerüberweg zum Stehen.