Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die StA-Klausur im Assessorexamen
Zufallsfunde I
B wird verdächtigt, einen Raub begangen zu haben. Daraufhin wird eine Telekommunikationsüberwachung seines Handys richterlich angeordnet. In einem Telefonat erzählt B, dass er letztens das Haus des nervigen Nachbarn in Brand gesetzt hat. Dies hört Polizeibeamter P.
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Beschlagnahme von Tagebüchern
Das beim Beschuldigten B gefundene Tagebuch wird ordnungsgemäß beschlagnahmt. Im Tagebuch hat B notiert, wie er O grausam getötet hat. Nun soll der Tagebucheintrag durch Verlesung als Beweismittel in die Hauptverhandlung eingeführt werden.
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Berechnung für Fahruntüchtigkeit
T glüht bis 1 Uhr morgens vor. Dann setzt sie sich in ihren Polo, um Feiern zu gehen. Die Preise im Club sind ihr zu teuer, weshalb sie nichts mehr trinkt. Auf dem Rückweg gerät sie gegen 6 Uhr in eine Polizeikontrolle. Die Blutprobe, die T um 7 Uhr morgens entnommen wird, weist eine Blut-Alhoholkonzentration (BAK) von 0,1 Promille (‰) auf.
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Unzulässige Einwirkung auf Beschuldigten
Gegen B besteht der Anfangsverdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in geringen Mengen. B wird von einem verdeckten Ermittler angesprochen, ob er 3kg Kokain beschaffen könne. Als B nicht sofort liefert, erhöht V den Druck durch wiederholtes Nachfragen. Beim Liefertermin wird B festgenommen.
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Lauschangriff außerhalb von Wohnungen
B ist eines Totschlags verdächtig. Der ermittelnde Staatsanwalt erwirkt einen Beschluss zur akustischen Überwachung von Bs Auto. Hierdurch wird ein Selbstgespräch des B in seinem Auto aufgezeichnet, in dem er sich feiert, wie er O erwürgt hat.