Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Täter hat einen Anspruch auf die Sache | Ausnahme: Gattungsschuld
K hat bei V 120 Eier aus Freilandhaltung gekauft. Da V nicht vereinbarungsgemäß liefert, sucht K den Stall des V auf, sammelt 120 Eier und trägt diese nach Hause. K dachte, dieses Verhalten "stünde ihm zu".