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Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Haftung der entstandenen Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 1 HGB
K betreibt unter der Firma „K’s Textilproduktion e.K.“ ein Textilunternehmen. Als das Geschäft gut läuft, schließt er sich mit E zusammen, der in das Unternehmen des K investieren und als Gesellschafter einsteigen möchte. Die beiden gründen die „KE Stoffwerke OHG“, die das Unternehmen fortführen und ausbauen soll.