Stoffgleich (§ 823 Abs. 1 BGB)
Wann ist ein Weiterfresserschäden „stoffgleich“ mit dem Vertragsmangel der geschuldeten Sache (§ 823 Abs. 1 BGB)?
Weiterfresserschaden (§ 823 Abs. 1 BGB)
Was versteht man unter einem „Weiterfresserschaden“ (§ 823 Abs. 1 BGB)?
Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB)
Was versteht man unter einer „Verkehrssicherungspflicht“ (§ 823 Abs. 1 BGB)?
Verletzungshandlung (§ 823 Abs. 1 BGB)
Definiere den Begriff „Verletzungshandlung“ (§ 823 Abs. 1 BGB):
Absolute Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB)
Definiere den Begriff „absolute“ Rechtsgüter und Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB):