Haftung für Verrichtungsgehilfen - Grundfalll
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmer U schickt seinen Arbeitnehmer A zu Richterin R nach Hause, damit er dort ein neues Bücherregal für die BGHZ-Sammlung der R aufbaut. A ist narkolepsiekrank und weiß dies auch. Während er das Regal aufbaut, schläft er plötzlich ein und sackt zusammen. Dabei entgleitet ihm das Regal aus den Händen und zerstört das Macbook der R (Wert: €1.000).
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Einordnung des Falls
Haftung für Verrichtungsgehilfen - Grundfalll
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R kann von A Schadensersatz für das Macbook aus § 823 Abs. 1 BGB verlangen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. A ist Verrichtungsgehilfe des U, sodass hinsichtlich U eine Haftung nach § 831 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.
Genau, so ist das!
3. Sofern A ohne Verschulden handelte, ist auch die Haftung des U nach § 831 BGB für die Schadenszufügung im Rahmen der Verrichtung ausgeschlossen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Schädigung durch A erfolgte "in Ausführung der Verrichtung" (§ 831 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
5. U haftet für die widerrechtliche Schädigung durch seinen Verrichtungsgehilfen, sofern er nichts zu seiner Entlastung vortragen kann.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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