Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2022
Kein Unterlassungsanspruch der Anwohner bei Verstoß gegen LKW-Durchfahrtverbot
Kein Unterlassungsanspruch der Anwohner bei Verstoß gegen LKW-Durchfahrtverbot
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die S-Straße ist von einem durch die Stadt S für das gesamte Stadtgebiet erlassenen Luftreinhalteplan erfasst. Trotz des darauf gestützten LKW-Durchfahrtsverbots fahren die LKWs von Logistiker L täglich dort. Erhöhte Immissionswerte gibt es nicht. Bewohner B fürchtet dennoch um seine Gesundheit und die Gesundheit seiner Kinder.
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Einordnung des Falls
Kein Unterlassungsanspruch der Anwohner bei Verstoß gegen LKW-Durchfahrtverbot
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Unterlassungsanspruch von B gegen L könnte sich auf § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 906 BGB stützen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Mangels erhöhter Schadstoffimmissionen fehlt es für einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB an der wesentlichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung.
Genau, so ist das!
3. B könnte gegen L aber einen Anspruch auf Unterlassung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB haben.
Ja, in der Tat!
4. Reicht eine lediglich abstrakte Gesundheitsgefahr aus, um eine Verletzung und damit einen Unterlassungsanspruch zu begründen?
Nein!
5. B könnte gegen L jedoch einen Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog haben.
Genau, so ist das!
6. Die Schutzgesetzeigenschaft einer Norm setzt voraus, dass sie ausschließlich den Schutz von Individualinteressen bezweckt.
Nein, das trifft nicht zu!
7. Das auf der Grundlage von § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG in Verbindung mit dem Luftreinehalteplan für die Stadt S angeordnete Durchfahrtsverbot ist zumindest allgemeinschützend.
Ja!
8. Das auf der Grundlage von § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG in Verbindung mit dem Luftreinehalteplan angeordnete Durchfahrtsverbot bezweckt auch den Gesundheitsschutz jedes einzelnen Anwohners.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.