Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Vertiefung: Abgrenzung zum Gefahrenverdacht (Fall)
Die Behörde hat aufgrund einiger Risse im Baustoff den Verdacht, dass eine Brücke unter Baumängeln leidet. Es bestehen jedoch Unsicherheiten, weil die Risse ebenso auf eine normale Abnutzung zurückgeführt werden könnte.