Öffentliches Recht > Grundrechte
Hausbesetzer
W ist Wohnungsbesetzer und hat sich in einem alten Haus am Rand von Berlin niedergelassen. Als die Polizei ihn daraus auf Geheiß der Eigentümerin E vertreiben möchte, beruft er sich auf Art. 13 Abs. 1 GG.
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Akustische Überwachungsmaßnahmen zum Schutz verdeckter staatlicher Ermittler ("kleiner Lauschangriff")
In der Wohnung von Drogenboss D findet ein Deal statt. Verdeckter Ermittler E, der zugegen ist, ist mit Mikrofonen ausgestattet, damit die Polizei erforderlichenfalls zu seinem Schutz eingreifen kann. Der Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG ist eröffnet.
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Akustische Überwachungsmaßnahmen zum Schutz verdeckter staatlicher Ermittler ("kleiner Lauschangriff")
In der Wohnung von Drogenboss D findet ein Deal statt. Verdeckter Ermittler E, der zugegen ist, ist mit Mikrofonen ausgestattet, damit die Polizei erforderlichenfalls zu seinem Schutz eingreifen kann. Der Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG ist eröffnet.
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Abhören (Maßnahme von innen nach Anbringen von Lauschern) (Lauschangriff)
Die Polizei vermutet, dass M und F einen großen Raubüberfall planen. Um Details zur Tatausführung schon im Vorhinein herauszufinden, um damit die Tat verhindern zu können, bringt sie in deren Wohnung einige Wanzen zum Abhören der Gespräche an.