Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Nachträgliche objektive Klagenhäufung
Vermieterin K erhebt Klage gegen B auf ausstehende Miete. Nach Rechtshängigkeit kündigt sie wegen der ausstehenden Miete den Mietvertrag und beantragt zusätzlich Herausgabe der Mieträume.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Zulässigkeit der nachträglichen objektiven Klagehäufung - Einhaltung von Schriftsatzfrist einbauen
K stellt erst während der mündlichen Verhandlung einen weiteren Antrag. B widerspricht der Klageänderung. Die Klageänderung ist sachdienlich.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Einführungsfall: gesetzlicher Parteiwechsel und gewillkürte Parteierweiterung
Vermieter V erhält schon seit einigen Monaten keine Mietzahlungen mehr für seine an die Eheleute E und F vermietete Wohnung. Da er weiß, dass F mehr verdient als E, erhebt er Zahlungsklage gegen F, verstirbt jedoch kurz darauf. Sein Sohn S (alleiniger Erbe) will die Klage auf E erweitern.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Abtretung des durch den Kläger geltend gemachten Anspruchs im Prozess & Zustimmung des Beklagten (§ 265 Abs. 2 S. 2 ZPO)
K hat B ein Segelboot verkauft. Da B sich weigert, den Kaufpreis dafür zu bezahlen, erhebt K diesbezüglich Klage. Kurz danach tritt er den Kaufpreiszahlungsanspruch an G erfüllungshalber ab, weil er diesem noch Geld schuldet. K und G erklären, dass G den Prozess weiterführen soll. B ist einverstanden.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenbeschluss gegenüber altem Beklagten vorhanden
K hat E auf Zahlung von €800 verklagt. Noch vor Beginn der mündlichen Verhandlung beantragt er einen Beklagtenwechsel. Statt E soll F Beklagter sein. E ist damit nicht einverstanden, F jedoch schon. Bezüglich Es Kosten ergeht ein Kostenbeschluss. F wird antragsgemäß verurteilt.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung
K hat B auf Zahlung von €4.000 verklagt. Nach Beginn der mündlichen Verhandlung beantragt K einen Beklagtenwechsel. Statt B soll C Beklagter sein, womit auch B und C einverstanden sind. Gegen B ist noch kein Kostenbeschluss ergangen. C wird antragsgemäß verurteilt.