Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sachgedankliches Mitbewusstsein des Getäuschten
Geldeintreiber T erhält von einem Schuldner €500. Er erkennt jedoch, dass es sich bei den Geldscheinen um Falschgeld handelt. Um nicht auf dem Falschgeld sitzenzubleiben, entscheidet sich T, dieses in den Umlauf zu bringen. Bei einem Einkauf im Media-Markt legte er der Kassiererin K die falschen Geldscheine zur Bezahlung vor, um nicht nur die Waren, sondern auch das Wechselgeld als entsprechenden „echten“ Gegenwert zu erhalten. K fällt nicht auf, dass es sich um Falschgeld handelt.
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Unechter Erfüllungsbetrug
A, der einen Felgenhandel betrieb, verkaufte gefälschte Markenfelgen zu einem geringen Preis. Dabei waren die Felgen objektiv das Geld wert. B, der davon ausging, dass es sich um Originalprodukte handle, kaufte einige Felgen, bemerkt den Schwindel jedoch bald.
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Abgrenzung Trickdiebstahl Sachbetrug
A veranlasst K dazu, ihm Ks Handy für ein Telefonat zu überlassen. K übergibt es A in der von diesem hervorgerufenen Annahme, das Handy danach zurückzuerhalten. Nach dem Telefonat steckt A es – wie von Anfang an geplant – ein und geht weg. K bittet ihn mehrfach, es zurückzugeben. A, körperlich überlegen, reagiert nicht und macht K deutlich, er solle besser gehen. K gibt daher sein Herausgabeverlangen auf.
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Sicherungserpressung 5
T lässt sich von Taxifahrer O nach Hause bringen. Da sie kein Geld dabei hat, plant sie von vornherein nicht zu zahlen. Wie geplant, überredet sie O zum Anhalten, hält ihm drohend ein Messer vor sein Gesicht und steigt ohne zu zahlen aus.
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Sicherungserpressung 4
T möchte an einer Selbstbedienungstankstelle tanken. Der Tankvorgang wird durch den Eigentümer O freigegeben. T hatte von vornherein geplant nicht zu zahlen. Als O dies bemerkt stellt er sich in den Weg des Fahrzeugs. T gibt Gas, woraufhin O den Weg freigibt, um nicht überfahren zu werden.
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Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs beim Raub
T drückt Kassiererin K einen 28cm langen, spitz zulaufenden Schraubendreher an die Hüfte, um vorzutäuschen, er sei im Besitz einer Schusswaffe. Drohend fordert er Geld. Die verängstigte K bemerkt den Schraubendreher nicht, ist von Ts Auftreten aber so eingeschüchtert, dass sie T die Kasse plündern lässt.