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Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Verschiedene Handlungsweisen

Der von O verschmähte T kontaktiert diese trotz gerichtlich angeordnetem Kontaktverbot einmal telefonisch. Zudem besucht er O einmal und lauert ihr am selben Tag beim abendlichen Spaziergang auf. O hat Angst vor T und verlässt daher die Wohnung abends nicht mehr.

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