Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Objektiver Tatbestand beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
Amtstierarzt A möchte für die zuständige Veterinärbehörde bei T prüfen, ob und wie dieser auf seinem Grundstück Tiere hält. T droht ihm mit einem Schreckschussrevolver, sollte A das Grundstück betreten. Davon unbeeindruckt prüft A dennoch.
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Objektiver Tatbestand beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
Amtstierarzt A möchte für die zuständige Veterinärbehörde bei T prüfen, ob und wie dieser auf seinem Grundstück Tiere hält. T droht ihm mit einem Schreckschussrevolver, sollte A das Grundstück betreten. Davon unbeeindruckt prüft A dennoch.