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Zivilrecht > Bereicherungsrecht

Einführungsfall: Rückabwicklung gegenseitiger Verträge (positives Saldo)

K hat von V für €4.000 ein E-Bike gekauft (Wert: €3.500). Kurz nach der Übereignung wird es K in der Freiburger Studentensiedlung von Unbekannten entwendet. K hatte vergessen das Rad anzuschließen. Später stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag zwischen K und V nichtig war.

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Zivilrecht > Bereicherungsrecht

Rechtshängigkeit

K kauft von V ein Auto. Der Kaufvertrag wird später von V angefochten. Gleichzeitig erhebt V Leistungsklage (§ 261 Abs. 1 ZPO). Kurz nach Klageerhebung wird K das Auto gestohlen. Die Klageschrift wird einen Tag nach dem Diebstahl K zugestellt (§ 253 Abs. 1 ZPO).

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