Zivilrecht > Kaufrecht
Sache entspricht der bereitgestellten Probe/Muster, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB
K probiert in Vs Laden verschiedene Parfümproben, die zum Testen bereitstehen. Begeistert von einem der Düfte kauft K sofort das Parfüm, ohne sich an der Kasse auf die Parfümprobe zu beziehen. Zu Hause merkt K jedoch, dass es sich wohl um eine neue Charge des Parfüms handeln muss. Der Geruch unterscheidet sich von der Probe.