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Erledigung: 16 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 16 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Erledigung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die Illustration zu diesem Fallbeispil zum Thema "Erledigung vor Rechtshängigkeit" ist aktuell noch in der Erstellung.
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Erledigung zwischen Anhängigkeit & Rechtshängigkeit

K erhebt – nach erfolgloser Mahnung – gegen B Klage auf Zahlung von €6.000. Noch bevor B die Klage zugestellt worden ist, zahlt B nunmehr doch den vollen Betrag an K.

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Erledigung vor Anhängigkeit

K beauftragte seinen Anwalt mit der Zahlungsklage gegen B. Noch bevor der Anwalt die Klage bei Gericht einreicht, wird K die Zahlung auf seinem Konto gutgeschrieben. Diese Zahlung durch B ist dem K zunächst unverschuldet unbekannt geblieben.

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Irrtum über das erledigende Ereignis

K klagt gegen B auf Zahlung. Nachdem auf dem Konto der K eine Zahlung eingegangen ist, erklären die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt. Später stellt K fest, dass sie sich geirrt hat und die Zahlung nicht von B, sondern von D stammte.

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Hilfsanträge des Klägers

K klagt gegen B auf Rückzahlung einer Darlehensforderung. B leistet nach Rechtshängigkeit eine Zahlung. Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Zahlung -wie B behauptet- auf den Darlehensanspruch oder -wie K meint- auf eine ältere Forderung erfolgt ist, deren Existenz B aber bestreitet.

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Die Erledigung einer negativen Feststellungsklage

B fordert K unter Klageandrohung zur Mietzahlung für Januar bis März 2023 auf. K erhebt am 01.02. gegen B negative Feststellungsklage und beantragt, festzustellen, dass K aufgrund der Kündigung nicht verpflichtet sei, die betreffenden Mieten zu entrichten. Am 05.02. erhebt B Leistungsklage gegen K auf Zahlung der drei Mieten. K erklärt Erledigung.

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Säumnis des Beklagten

K klagt gegen B auf Zahlung. B erscheint nicht zum Termin. K trägt -was nicht schriftsätzlich angekündigt war- vor, B habe gestern den vollen Betrag gezahlt. K erklärt die Hauptsache für erledigt. K sagt zudem, dass B gestern telefonisch der Erledigung zugestimmt habe.

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Entscheidungsgründe im Urteil - Zum Teil übereinstimmend erledigt nach Rechtshängigkeit, Klage im Übrigen zulässig und begründet

K klagt gegen B auf Zahlung von €8.000. B zahlt €2.000, woraufhin K und B diesen Teil der Klage für erledigt erklären. Über den Rest wird Beweis erhoben, der die Klageforderung bestätigt.

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Gericht unzuständig, weil Streitwert durch Teilerledigung unter €10.000 sinkt?

K hat gegen B Klage auf Zahlung von €11.000 beim LG erhoben. Nachdem B €3.000 gezahlt hat, erklärt K in der Verhandlung den Rechtsstreit in der Hauptsache in dieser Höhe für erledigt. Dadurch sinkt der Streitwert auf unter €10.000.

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Entscheidungsgründe im Urteil - zum Teil einseitig erledigt nach Rechtshängigkeit, im Übrigen zulässig und begründet

K hat gegen B Klage auf Zahlung von €4.000 erhoben. Nachdem B €2.000 gezahlt hat, erklärt K den Rechtsstreit in der Hauptsache in dieser Höhe für erledigt. B widerspricht.

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Verweisungsantrag gestellt, vor erledigendem Ereignis

K klagt gegen B auf Zahlung von €4.000. Auf Hinweis des Gerichts über seine Unzuständigkeit stellt K einen Verweisungsantrag. B zahlt schließlich alles, sodass K den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklärt, noch bevor die Verweisung an das zuständige Gericht tatsächlich erfolgt.

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Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung aber nicht eingetreten

K klagt gegen B auf Zahlung von €2.000. Nachdem gegen B ein Versäumnisurteil ergangen ist, vollstreckt K aus diesem. Im Einspruchstermin erklärt K den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, B widerspricht.

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Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist von Anfang an unzulässig oder unbegründet

K klagt gegen B auf Zahlung wegen eines Schadens aus einem Verkehrsunfall. Nach Klagezustellung bezahlt B alles. Bei der Anhörung des Sachverständigen stellt sich heraus, dass allein K den Unfall verschuldet hat. K erklärt daraufhin für erledigt, B widerspricht.

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Einseitige Erledigungserklärung - Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung nach Rechtshängigkeit ist eingetreten.

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Wie lautet der Tenor bei einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung im Zivilprozess?

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Welche Wirkung hat die einseitige Erledigungserklärung des Klägers im Zivilprozess?

K klagt gegen B auf Zahlung von €3.000. Nach Zustellung der Klage bei B zahlt dieser die €3.000 an K. K erklärt daraufhin in der mündlichen Verhandlung den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. B widerspricht der Erledigungserklärung ausdrücklich.

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Überblick: Wirkung der übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 91a ZPO)

K klagt gegen B auf Zahlung von €500. Als sich in der Hauptverhandlung die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens herausstellt, erklärt K, er verfolge den Rechtsstreit aus Kostengründen nicht weiter. K stellt lediglich einen Kostenantrag zu Lasten des B. B erklärt sich damit einverstanden.