Vorteile der Tat (§ 257 StGB)
Tatbestandsvoraussetzung der Begünstigung ist, dass der Vortäter durch die rechtswidrige Tat Vorteile erlangt hat. Was zählt zu den „erlangten Vorteile der Tat“ (§ 257 StGB)?
Vortat (§ 257 StGB)
Die Begünstigung setzt im Tatbestand eine rechtswidrige Vortat voraus. Welche Anforderungen muss diese Vortat erfüllen?