Objektiver Tatbestand 1 - Vortat & Vorteil: 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Objektiver Tatbestand 1 - Vortat & Vorteil für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Objektiver Tatbestand 1 - Vortat & Vorteil

Diese Definitionen zum Thema Objektiver Tatbestand 1 - Vortat & Vorteil wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Vorteile der Tat (§ 257 StGB)

Tatbestandsvoraussetzung der Begünstigung ist, dass der Vortäter durch die rechtswidrige Tat Vorteile erlangt hat. Was zählt zu den „erlangten Vorteile der Tat“ (§ 257 StGB)?

Vortat (§ 257 StGB)

Die Begünstigung setzt im Tatbestand eine rechtswidrige Vortat voraus. Welche Anforderungen muss diese Vortat erfüllen?