Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO: 21 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 21 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Anfechtung der Eigentumsübertragung wegen Gläubigerbenachteiligung (§ 9 AnfG)

Einreden des Vollstreckungsgläubigers gegen die Drittwiderspruchsklage

Ranghöheres Recht des Vollstreckungsgläubigers
S wohnt bei G zur Miete. G verklagt S erfolgreich wegen ausstehender Miete und lässt den von S am 01.01.2022 in die Wohnung eingebrachten TV pfänden. Bank D wehrt sich gegen die Pfändung. Denn S habe ihr das Eigentum an dem TV zur Sicherung eines Darlehens am 01.06.2022 übertragen.

Haftung des Dritten für die titulierte Forderung

Gesamthandsgemeinschaften: Nicht-rechtsfähiger Verein
D ist Mitglied im Briefmarkenverein S. S ist nicht ins Vereinsregister eingetragen. D ist kein Mitglied des Vorstands von S. G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €5.000. G lässt bei D - ohne dessen Einwilligung - eine wertvolle Briefmarke, die dem Verein gehört, pfänden.

Gesamthandsgemeinschaft: Erbengemeinschaft

Beweislast für Eigentum am gepfändeten Gegenstand zwischen Ehegatten (§ 1362 BGB)

Pfändung in das Gesamthandsvermögen bei ehelicher Gütergemeinschaft

Miteigentum als die Veräußerung hinderndes Recht

Eigentum als die Veräußerung hinderndes Recht (§ 771 ZPO)

Rechtsschutzbedürfnis
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Er lässt sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilen und kündigt gegenüber S schriftlich an, er werde dessen Auto pfänden, sollte S nicht freiwillig zahlen. Das Auto gehört tatsächlich D. D hatte es S nur geliehen.

Zuständigkeit
D (wohnhaft in Düsseldorf) leiht dem S (wohnhaft in Stuttgart) eine Heimkinoanlage (Wert: €8.000). G wohnt in Gelsenkirchen und hat eine titulierte Forderung in Höhe von €11.000 gegen S. G lässt daher bei S die Heimkinoanlage pfänden. D will sich gegen die Pfändung wehren.

Forderungsabtretung als veräußerungshinderndes Recht (§ 771 ZPO) – bei Abtretung

Nießbrauch als veräußerungshinderndes Recht bei der Drittwiderspruchsklage

Obligatorischer Herausgabeanspruch als Interventionsrecht (§ 771 ZPO) – bloßer Herausgabeanspruch

Anwartschaftsrecht als veräußerungshinderndes Recht – bei Eigentumsvorbehalt und Besitz beim Veräußerer

Vorbehaltseigentum als veräußerungshinderndes Recht (§ 771 ZPO) – bei Eigentumsvorbehalt

Vertragliches Pfandrecht als Interventionsrecht (§ 771 ZPO)

Vermieterpfandrecht als veräußerungshinderndes Recht

Sicherungseigentum als „die Veräußerung hinderndes Recht“
Drittwiderspruchsklage – Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen
Teste dein Wissen zu ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht in 5 min