ZR: Bereicherungsrechtliche Ansprüche: 71 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema ZR: Bereicherungsrechtliche Ansprüche

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema ZR: Bereicherungsrechtliche Ansprüche wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
K schenkt ihrer Tochter eine Tasse unterm Weihnachtsbaum. V schaut wütend durchs Fenster hinein.

Zivilrecht > Bereicherungsrecht

Die Durchgriffskondiktion nach § 822

§ 822 BGB ermöglicht einem Bereicherungsgläubiger den Durchgriff auf einen Dritten, wenn dieser den Bereicherungsgegenstand unentgeltlich vom eigentlichen rechtsgrundlosen Empfänger erhalten hat und Letzterer deshalb entreichert ist. § 822 BGB dient der Korrektur eines unbilligen Ergebnisses von § 818 Abs. 3 BGB: Wenn sich jemand erfolgreich auf den Wegfall der Bereicherung beruft (§ 818 Abs. 3 BGB), weil die Sache nicht mehr in seinem Eigentum ist, und er auch kein Surrogat dafür erhalten hat, geht der Gläubiger einer Kondiktion leer aus. § 822 BGB schafft hier Abhilfe.

Die neuesten Fälle zum Thema ZR: Bereicherungsrechtliche Ansprüche

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema ZR: Bereicherungsrechtliche Ansprüche wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Die Durchgriffskondiktion nach § 822

§ 822 BGB ermöglicht einem Bereicherungsgläubiger den Durchgriff auf einen Dritten, wenn dieser den Bereicherungsgegenstand unentgeltlich vom eigentlichen rechtsgrundlosen Empfänger erhalten hat und Letzterer deshalb entreichert ist. § 822 BGB dient der Korrektur eines unbilligen Ergebnisses von § 818 Abs. 3 BGB: Wenn sich jemand erfolgreich auf den Wegfall der Bereicherung beruft (§ 818 Abs. 3 BGB), weil die Sache nicht mehr in seinem Eigentum ist, und er auch kein Surrogat dafür erhalten hat, geht der Gläubiger einer Kondiktion leer aus. § 822 BGB schafft hier Abhilfe.

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Widerrufener Scheck + Bösgläubigkeit des Begünstigten (BGHZ 87, 393)

A schuldet C €1.000. Um diese Schuld zu begleichen, stellt A einen auf Bank B gezogenen Scheck in entsprechender Höhe aus. Später kommt es zu Problemen zwischen A und C, weshalb A den Scheck bei B sperren lässt. Als C jedoch den Scheck einreicht, zahlt B irrtümlich den Betrag.

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