Zivilrechtliche Nebengebiete > Internationales Privatrecht
Erfolgsort nach Art. 4 Rom-II-VO
A übt in Straßburg an der Grenze zu Deutschland das Schießen. Aufgrund des Windes verirrt sich eine Kugel und trifft B, die sich auf der deutschen Seite am Rhein sonnt. Bei dem Transport ins Straßburger Krankenhaus gerät der Krankenwagen in einen Unfall, wodurch sich B zusätzlich das Bein bricht.