Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Streitverkündung
Kläger K (Käufer) verklagt Mandant M (Verkäufer) auf Schadensersatz wegen Mängeln an der Kaufsache. M hatte die Kaufsache von Lieferant L geliefert bekommen und könnte bei diesem für Schadensersatzansprüche gegenüber K Regress nehmen (§ 445a BGB).
Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Bestehen eigener, nicht gleichartiger Gegenansprüche II
Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt vor, dass er zu Recht von K auf Herausgabe der Kaufsache nach Rücktritt verklagt wird. Zugleich erzählt er, dass er den gezahlten Kaufpreis noch nicht von K zurückerhalten hat.