Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Streitverkündung
Kläger K (Käufer) verklagt Mandant M (Verkäufer) auf Schadensersatz wegen Mängeln an der Kaufsache. M hatte die Kaufsache von Lieferant L geliefert bekommen und könnte bei diesem für Schadensersatzansprüche gegenüber K Regress nehmen (§ 445a BGB).
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Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche I
Mandantin M erscheint bei Anwältin A. Sie trägt vor, dass ihn K auf Zahlung von €10.000 aus vorsätzlich unerlaubter Handlung verklagt. Weiter trägt M vor, dass sie ihrerseits einen fälligen vertraglichen Zahlungsanspruch gegen K i.H.v. €10.000 hat.