Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatsächliche Vermutung - Möglichkeit des Gegners
B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. B trägt vor und beweist, dass er aufgrund einer überraschenden Ölspur ins Schleudern geraten ist.
Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatsächliche Vermutung 2
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K trägt vor, er sei im Treppenhaus ausgerutscht, kurz nachdem B die Treppen gewischt hat.
Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatsächliche Vermutung
B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. Im Prozess streiten die Parteien darum, ob B schuldhaft gehandelt hat.
Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Gesetzliche Beweislastumkehr § 831 BGB
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K führt an, B's Angestellte hätten bei Umbaumaßnahmen ihre Tapeziertische so ungünstig hingestellt, dass K darüber stolperte und sich das Bein brach.
Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Gesetzliche Beweislastumkehr § 280 Abs. 1 S. 2 BGB
K verlangt als Verleiher und Eigentümer Schadensersatz wegen der Beschädigung eines an den B verliehenen Fernsehers.
Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Darlegungs-/Beweislast bei aufschiebender Bedingung
K verlangt Kaufpreiszahlung. B wendet ein, der Abschluss des Vertrages habe unter der aufschiebenden Bedingung einer Finanzierungszusage seiner Bank gestanden. K behauptet, das Rechtsgeschäft sei ohne diese Bedingung zustande gekommen.