Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatsächliche Vermutung 2
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K trägt vor, er sei im Treppenhaus ausgerutscht, kurz nachdem B die Treppen gewischt hat.
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Gesetzliche Vermutung
K macht Schadensersatz wegen einer Eigentumsverletzung an einem Fahrrad geltend. B bestreitet das Eigentum des K, allerdings nicht dessen unmittelbaren Besitz.
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Gesetzliche Beweislastumkehr § 831 BGB
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K führt an, B's Angestellte hätten bei Umbaumaßnahmen ihre Tapeziertische so ungünstig hingestellt, dass K darüber stolperte und sich das Bein brach.
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Gesetzliche Beweislastumkehr § 280 Abs. 1 S. 2 BGB
K verlangt als Verleiher und Eigentümer Schadensersatz wegen der Beschädigung eines an den B verliehenen Fernsehers.
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Beweislast 2
K fordert von B Schadensersatz in Höhe von €6.000. B ist sich sicher, dass K's Anspruch verjährt ist. K meint hingegen, es seien verjährungshemmende Verhandlungen geführt worden.
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Darlegungslast 3
K fordert von B Schmerzensgeld in Höhe von €6.000. K trägt vor, B habe sich vorprozessual auf Verjährung berufen.