Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB: 51 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 51 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung bei wechselseitiger Abwesenheit der Täter?

Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Das Leben gefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) (Einführung)

Fahrt auf der Motorhaube – Einsatz eines Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug?

Einsatz eines Autos als gefährliches Werkzeug („Zecken-Fall“)
Gehetzter Hund Fall (BGH 26.2.1960 , 4 StR 582/59 , BGHSt 14, 152): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
T hat seine Hündin darauf abgerichtet, Menschen anzuspringen und zu beißen. Auf Geheiß des T springt sie den O an und beißt ihm so stark in das linke Handgelenk, dass O eine tiefe Wunde davonträgt.

Gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 StGB) („Hyaluronsäure-Unterspritzung“)

Beibringung von Krankheitserregern durch Corona-Infizierung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)
Übertragung von SARS-CoV-2 als Beibringen gesundheitsschädlicher Stoffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB)
Subjektiver Tatbestand – Vorsatz bei das Leben gefährdender Behandlung
Mit anderen gemeinschaftlich begangene Körperverletzung trotz Unkenntnis des Opfers
Körperverletzung durch Infizierung mit SARS-CoV-2
Gefährliche Körperverletzung – Stiche mit Schraubendreher
Gesundheitsschädigung und gefährliche Körperverletzung durch HIV-Infektion beim Geschlechtsverkehr
Gefährliche Körperverletzung – Stoß in eiskaltes Wasser als lebensgefährdende Behandlung (§ 224 StGB)
Gemeinschaftliche Tatbegehung bei arbeitsteiligem Vorgehen
Gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) durch rein psychische Unterstützung?
T will dem O einen Denkzettel verpassen. Dazu nimmt er B mit und passt O in einer Gasse ab. T verprügelt O, während B daneben steht und T anfeuert.
Gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) bei Fluchtverhinderung durch Dritte?
Gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) bei solidarischer Anwesenheit?
Gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) bei Telefonkontakt statt Anwesenheit?
Gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) bei bloßer Anwesenheit Anderer?
Hinterlistiger Überfall – Ausnutzen des Schlafs des Opfers (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Körperverletzung mittels Schlafmittel – Hinterlistiger Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Überraschungsmoment ohne weitere Vorkehrungen
Hinterlistiger Überfall – überraschender Angriff aus dem Hinterhalt
Gefährliche Körperverletzung mittels Waffe – Splitter
T schießt aus einem auf einer Bundesautobahn von ihm geführten LKW heraus im fließenden Verkehr auf andere Fahrzeuge. Dabei verwendet er eine Walther P 38. Ein Projektil durchschlägt die Glasscheibe des Autotransporters von O. O erleidet durch die Glassplitter Schnittverletzungen sowie ein Knalltrauma.
Mittelbare Körperverletzung durch gefährliches Werkzeug
T geht mit einer über den Kopf erhobenen Metallstange auf O zu, um O mit der Stange zu schlagen. Dabei trifft T lediglich Os zur Abwehr erhobenen linken Unterarm, ohne ihn zu verletzen. Aufgrund des Schlags gerät O jedoch ins Stolpern und fällt rückwärts auf den gepflasterten Boden, wodurch er sich am Ellenbogen eine schmerzhafte Schürfwunde zuzieht.
Reißzwecken als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
T klebt seinem Vergewaltigungsopfer O Reißzwecken unter die Fersen und zwingt O auf diese Weise, mehrere Stunden auf den vorderen Fußballen zu stehen.
Gefährliches Werkzeug: Ledergürtel (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Gefährliches Werkzeug: Hund (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Gefährliches Werkzeug: Schweizer Offiziersmesser (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
T sprüht O Pfefferspray ins Gesicht. Bei O kommt es zu einem brennenden Schmerz in den Augen, einer Schwellung der Schleimhäute und Atemnot.
KFZ als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
T möchte O eins auswischen. Er spiegelt O vor, Hilfe beim Einparken seines Autos zu brauchen. O stellt sich in die Parkbucht und beginnt T einzulenken. Anstatt zu parken, gibt T jedoch Gas und fährt O an. Durch den Stoß des Anfahrens erleidet O Prellungen und einen Knochenbruch.
Ärztliche Instrumente als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Brennende Zigarette als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Unbewegliche Gegenstände als gefährliches Werkzeug
T stößt bei einem Kampf den O mehrfach mit dem Kopf auf eine Bordsteinkante aus Beton. O erleidet dadurch starke Verletzungen am Kopf.
Druck mit beschuhtem Fuß auf den Hals als gefährliches Werkzeug?
Verabreichung von K.-o.-Tropfen als Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung durch Infizierung mit SARS-CoV-2 („Corona“)
Gefährliche Körperverletzung durch Infektion eines Sexualpartners mit HIV (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB, „AIDS-Fall“)
Verbrühen mit Kaffee
Die Arbeitskolleginnen T und O geraten in einen Streit. T ergreift erzürnt ihre Thermoskanne mit Kaffee und übergießt O damit. O erleidet eine schmerzhafte Verbrühung ersten Grades am Oberkörper sowie Hautrötungen, die folgenlos verheilen.
Beibringung von Gift und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen („Salzpuddingfall“)
Körperverletzung durch das Verteilen von Glassplittern im Bett
Glassplitter als gesundheitsschädlicher Stoff (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Waffen im technischen Sinn
T schießt O mit einer Glock-Pistole in den Bauch.
Gefährliches Werkzeug beim Haareschneiden mit Schere?
Gefährliche Körperverletzung durch beschuhten Fuß – gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Körperteil als gefährliches Werkzeug?
Gesundheitsschädlicher Stoff (Rauch, Flammen)
T zündet das Haus des O an. Wie von T vorhergesehen, erleidet der schlafende O schwere Verbrennungen durch die Flammen und Atemwegsverätzungen durch den Rauch.
Giftbegriff im Strafrecht (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Gift als Tatmittel bei gefährlicher Körperverletzung (Salzsäureangriff)
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