BT 3: Straftaten gegen die Freiheit u.a.: 8 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 3: Straftaten gegen die Freiheit u.a. für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs Illustration: A hält dem Amtstierarzt T eine Schusswaffe vor, während T das Grundstück des A betritt.

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Konkurrenzverhältnis zwischen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Jurafuchs

In dieser Entscheidung beschäftigt sich der BGH mit dem Konkurrenzverhältnis zwischen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Täter hatte eine versucht, den Beamten zu nötigen und dadurch Widerstand geleistet. Strafbar ist der Täter aber nur wegen letzterem. Jedes Widerstandleisten verfolge nämlich zugleich den Zweck, den Beamten zu einer Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Die Nötigung trete deshalb im Wege der Spezialität zurück.

Jurafuchs Illustration: A schlägt mit anderen Demonstranten auf die Glasfassade eines Gebäudes. Die Stadtverordnetenversammlung innen kann sich aufgrund dessen nicht mehr verstehen.

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Verwerflichkeit: Das Zusammenspiel von Nötigung und Grundrechten - Jurafuchs

Die Abwägung zwischen der Ausübung von Grundrechten und einer etwaigen Strafbarkeit kann sich als durchaus schwierig gestalten. So auch in dem vorliegenden Fall. Dieser beschäftigt sich mit einer Meinungskundgabe, welche unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit fällt und gleichzeitig den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Freilich kann auch das Gebrauchmachen von der Versammlungs- und Meinungsfreiheit eine verwerfliche Handlung i.S.d. § 240 Abs. 2 StGB darstellen. Allerdings sind die Grundrechte des Täters bei der Bewertung dessen besonders zu berücksichtigen.

Eine Frau sitzt unwissend in einem Auto, dass die aus Deutschland bringen soll. Neben ihr sitzen ihre Familienmitglieder, die sie dazu überlistet haben.

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BGH entscheidet: Kein Tatbestandsausschließendes Einverständnis zur Freiheitsberaubung bei Täuschung oder List. – Jurafuchs

Der BGH stellte in dieser Entscheidung seine Rechtsprechung noch einmal klar, dass im Falle der Freiheitsberaubung kein tatbestandsausschließendes Einverständnis vorliege, wenn dieses durch List oder Täuschung erlangt wurde. Der Entscheidung lag der Fall einer Frau zugrunde, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von ihrer Familie nach Tschetschenien verbracht wurde. Da bereits die potenzielle Bewegungsfreiheit geschützt sei, läge bei Täuschung oder List im Fall der Freiheitsberaubung – anders als z. B. beim Hausfriedensbruch – kein wirksames Einverständnis vor.