Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts: 4 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Definitionen zum Thema Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts

Diese Definitionen zum Thema Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „Nutzungsänderung von baulichen Anlagen“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Änderung von baulichen Anlagen (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „Änderung von baulichen Anlagen“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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