Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts: 4 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Definitionen zum Thema Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts
Diese Definitionen zum Thema Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff „Nutzungsänderung von baulichen Anlagen“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Änderung von baulichen Anlagen (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff „Änderung von baulichen Anlagen“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.