Der öffentlich-rechtliche Vertrag: 3 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema Der öffentlich-rechtliche Vertrag für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Der öffentlich-rechtliche Vertrag

Diese Definitionen zum Thema Der öffentlich-rechtliche Vertrag wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Gegenstandstheorie (§ 54 S. 1 VwVfG)

Was versteht man unter der sog. Gegenstandstheorie im Kontext des öffentlich-rechtlichen Vertrags (§ 54 S. 1 VwVfG)?

Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§ 54 VwVfG)

Was versteht man unter einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 54 S. 1 VwVfG)?

Vertrag, öffentlich-rechtlicher (§ 54 VwVfG)

Wann ist ein Vertrag „öffentlich-rechtlicher“ Natur (§ 54 VwVfG)?

Der öffentlich-rechtliche Vertrag: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.