besonders schwerwiegender Fehler (§ 44 Abs. 1 VwVfG)
§ 44 Abs. 1 VwVfG enthält den Begriff des besonders schwerwiegenden Fehlers. Wann leidet ein Verwaltungsakt an einem solchen Fehler?
Offensichtlicher Fehler des Verwaltungsakts (§ 44 Abs. 1 VwVfG)
§ 44 Abs. 1 VwVfG legt fest, dass der besonders schwerwiegende Fehler des Verwaltungsakts offensichtlich sein muss. Wann ist das der Fall?