Öffentliches Recht: 207 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 207 Definitionen zum Thema Öffentliches Recht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 5 beliebtesten Definitionen zum Thema Öffentliches Recht

Diese Definitionen zum Thema Öffentliches Recht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Sonderrechtstheorie / modifizierte Subjektstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)

Gemäß § 40 Abs.1 S.1 VwGO muss Gegenstand der Klage eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit sein, damit der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Die h.M. folgt hierfür der Sonderrechtstheorie/ modifizierten Subjektstheorie. Wann ist nach dieser eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich?

Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Öffentliche Sicherheit

Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?

Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Wann liegt ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse vor?

Die neuesten Definitionen zum Thema Öffentliches Recht

Diese Definitionen zum Thema Öffentliches Recht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Öffentliche Einrichtung - Definition

Bevor du prüfst, ob dem Anspruchssteller ein Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zusteht, musst du zunächst feststellen, ob überhaupt eine öffentliche Einrichtung vorliegt. Dafür muss die Definition sitzen:

Unfriedlichkeit der Versammlung (Art. 8 Abs. 1 GG)

Was ist unter dem Begriff der „Unfriedlichkeit“ einer Versammlung zu verstehen (Art. 8 Abs. 1 GG)?

Definition Zustandsverantwortlichkeit

Was bedeutet der Begriff der Zustandsverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

Definition Verhaltensverantwortlichkeit

Was bedeutet der Begriff der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

Stehendes Gewerbe - Definition Unzuverlässigkeit

Die Definition der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit muss sitzen. Übe sie hier noch einmal ein:

Gewerbebegriff Definition

Zentral ist im Gewerberecht der Begriff des „Gewerbes”. Erst wenn ein Gewerbe vorliegt, ist der Anwendungsbereich der GewO und des besonderen Gewerberechts eröffnet. Hier liegt also der Einstieg deiner Prüfung. Kennst du die Definition?

Öffentliches Recht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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