Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Stellvertretung
Handeln UNTER fremdem Namen: Identitätstäuschung – Stellvertretung
Handeln UNTER fremdem Namen: Identitätstäuschung – Stellvertretung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte seine alte Miniatureisenbahn auf eBay verkaufen. Weil er keinen eigenen Account hat, nutzt er den gut bewerteten Account „Butterblume123“ seiner Freundin F ohne deren Wissen. Das Passwort lag offen auf dem Schreibtisch. B ist Höchstbietender und verlangt Lieferung von F.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Handeln UNTER fremdem Namen: Identitätstäuschung – Stellvertretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat durch Einstellen des Gebots eine Willenserklärung zum Verkauf der Miniatureisenbahn an den Höchstbietenden abgegeben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat in fremdem Namen gehandelt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Regeln der Stellvertretung sind auf das Handeln unter fremdem Namen im Falle einer Identitätstäuschung (analog) anzuwenden.
Ja!
4. A ist zur Stellvertretung der F bevollmächtigt (§ 167 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. A ist durch den Rechtsschein der Duldungsvollmacht zur Stellvertretung berechtigt.
Nein, das trifft nicht zu!
6. A ist durch den Rechtsschein der Anscheinsvollmacht zur Stellvertretung der F berechtigt.
Nein!
7. B kann von A wahlweise Erfüllung oder Schadensersatz verlangen (§ 179 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.