Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Vermögensbegriff 7 - Täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften(§§134, 138 BGB)
Vermögensbegriff 7 - Täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften(§§134, 138 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die engen Freunde T und M brauchen dringend Geld. M steht Schmiere. T entwendet währenddessen bei Oma O €2.000. Es war vereinbart, dass der Erlös geteilt wird. Gegenüber M behauptet T, dass er nur €1.000 erbeutet habe. M verlangt von T daher nur €500.
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Einordnung des Falls
Vermögensbegriff 7 - Täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften(§§134, 138 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat M getäuscht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem M es unterlassen hat, die fehlenden 500 Euro einzufordern, hat er eine Vermögensverfügung getätigt.
Ja, in der Tat!
3. Nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff (hL) liegt ein Vermögensschaden vor.
Nein!
4. Nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff liegt ein Vermögensschaden vor.
Genau, so ist das!
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