Öffentliches Recht > VwGO
Keine Klagebefugnis bei fehlender Betroffenheit in eigenen Rechten
Oma O, die in Konstanz lebt, mag keine Hochhäuser. Als sie hört, dass im fernen Berlin ein neues Hochhaus genehmigt wurde, klagt sie dagegen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.