Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
Bundeskanzler K ist in einen Skandal verwickelt, der das Vertrauen in ihn stark beeinträchtigt. Auf das Drängen seiner Parteihin entscheidet er sich, vom Amt des Bundeskanzlers zurückzutreten. Sein Assistent A soll den Rücktritt vorbereiten.
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Verknüpfung der Vertrauensfrage mit einem konkreten Gesetzesvorhaben
Bundeskanzler S stellt dem Bundestag die Vertrauensfrage (Art. 68 GG). Die Vertrauensfrage verbindet S mit einem Antrag, wonach der Bundestag einem Einsatz deutscher Streitkräfte in Afghanistan zustimmen solle. Der Bundestag hat zu diesem Zeitpunkt 666 Mitglieder.
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(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
Bundeskanzler K ist in einen Skandal verwickelt, der das Vertrauen in ihn stark beeinträchtigt. Auf das Drängen seiner Parteihin entscheidet er sich, vom Amt des Bundeskanzlers zurückzutreten. Sein Assistent A soll den Rücktritt vorbereiten.