Zivilrecht > Sachenrecht
Verjährung mit erstmaligem Herüberwachsen
As Fichte ragt seit 2016 in das Grundstück der B. Dadurch ist die Nutzung von Bs Garten beeinträchtigt. 2022 setzt B der A eine Frist, die herumüberragenden Äste zu entfernen, die A verstreichen lässt. A beruft sich darauf, dass Bs Abwehranspruch verjährt sei.
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Verjährung mit erstmaligem Herüberwachsen
As Fichte ragt seit 2016 in das Grundstück der B. Dadurch ist die Nutzung von Bs Garten beeinträchtigt. 2022 setzt B der A eine Frist, die herumüberragenden Äste zu entfernen, die A verstreichen lässt. A beruft sich darauf, dass Bs Abwehranspruch verjährt sei.