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negatives Endvermögen
Bonnie und Clyde sind verheiratet. Bei Eheschließung hat Bonnie ein Vermögen von €20.000, bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags €30.000. Clyde hat bei Eheschließung €50.000 Schulden, bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags „nur“ noch €20.000.