Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Licht-aus-bei-Dügida-Fall (BVerwG 13.9.2017): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Als Reaktion auf eine Demonstration der Initiative „Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Dügida) rief der Düsseldorfer Oberbürgermeister auf der offiziellen Homepage der Stadt dazu auf, die Außenbeleuchtung an Gebäuden auszuschalten, um ein „Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus“ zu setzen. Zusätzlich bat er darum, an einer Gegendemonstration teilzunehmen. Der Oberbürgermeister schaltete tatsächlich das Licht an städtischen Gebäuden aus. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich 2017 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Verhalten des Oberbürgermeisters rechtmäßig war. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Staatsorganisationsrechts. Im Kern geht es um die Frage, in welchem Umfang Amtsträger in Ausübung ihres Amtes in öffentlichen politischen Auseinandersetzungen Stellung beziehen dürfen. Nehmen staatliche Amtsträger Einfluss auf die freie Bildung der öffentlichen Meinung, steht dies in Konflikt mit dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG). Denn die Willensbildung des Volkes soll sich frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich „staatsfrei“ vollziehen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts enthält wichtige Weichenstellungen zu den Grenzen zulässiger politischer Kommunikation von kommunalen Amtsträgern, insbesondere zum Sachlichkeitsgebot.
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Verhüllungsverbot beim Führen eines Kfz auch für gläubige Muslima, die einen Niqab trägt?
A ist gläubige Muslima und beantragt bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung für das Tragen eines Niqabs beim Fahren ihres Pkws. Die Behörde lehnt diese ab. Hiergegen begehrt A Rechtsschutz im Eilverfahren.
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Fall zur Anordnung eines Gerichtspräsidenten zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im Gericht (VG Berlin, Beschl. v. 15.03.2021): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
S erhält die Ladung zu ihrer Strafverhandlung. Darin ordnet Gerichtspräsidentin G an, dass, vorbehaltlich gesonderter Anordnung für die Sitzungssäle, im ganzen Gerichtsgebäude ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden muss. S hält die Maßnahme des G für rechtswidrig.
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Warnung des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Virenschutzprogramm („Kaspersky“)
Das Unternehmen Kaspersky (K) vertreibt Virenschutzsoftware. Kaspersky ist ein deutsches Unternehmen, das zu 100 % der russischen Muttergesellschaft gehört. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt öffentlich vor der Verwendung der Virenschutzsoftware der K. Hintergrund ist die Sorge vor Cyberangriffen Russlands im Zuge des Ukraine-Krieges.
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Tätowierungsverbot für Polizeivollzugsbeamte in Bayern
Ps Dienstherr verbietet P, sich über den gesamten Unterarm den Schriftzug „Aloha“ tätowieren zu lassen. Der Dienstherr stützt seine Weisung auf Art. 75 Abs. 2 S. 2 BayBG, der Bestimmungen über das Erscheinungsbild von Beamten während des Dienstes erlaubt.
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Verbot der Vollverschleierung für Schülerin im Unterricht
Muslimin M ist Mutter der 16-jährigen T und hat für T das alleinige Sorgerecht. Die Behörde fordert M – unter formell rechtmäßiger Anordnung der sofortigen Vollziehung – auf, dafür zu sorgen, dass T ohne Vollverschleierung zum Unterricht erscheint. M begehrt Eilrechtsschutz.
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Motorradhelmpflicht für Turbanträger
S ist praktizierender Sikh und trägt aus religiösen Gründen einen Turban. Er beantragt eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helmpflicht beim Motorradfahren. Die Behörde lehnt den Antrag ab, denn eine solche Befreiung könne nur aus gesundheitlichen Gründen gewährt werden.
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Untersagung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Gefangene für andere Gefangene in der JVA
Häftling H betreibt unentgeltliche Rechtsberatung für einige seiner Mitinsassen. Ihm wird von der zuständigen Behörde die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen bis zum Ende seiner Haft, längstens für 5 Jahre untersagt. H möchte klagen und beantragt Prozesskostenhilfe.