Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung, u.a.
Erpresser müssen immer mit Selbstverteidigung rechnen
Erpresser müssen immer mit Selbstverteidigung rechnen
9. Mai 2023
33 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O fordert ununterbrochen nicht bestehende Schulden von T ein und wird dabei zunehmend gewalttätig. T plant O beim nächsten Übergabetreffen mit einer Waffe zu drohen, um O einzuschüchtern und dem Ganzen so ein Ende zu setzen. O bleibt davon unbeeindruckt, weil er die Waffe für unecht hält. Deshalb schießt T ihm in den Kopf.
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Einordnung des Falls
Der BGH hat eine Mordverurteilung im sogenannten „Porsche-Mord" Fall aufgehoben und in Totschlag geändert. Das Gericht entschied, dass ein Opfer von Erpressung, das aus Notwehr eine andere Person erschießt, nicht die Kriterien für die Mordmerkmale der Arg- und Heimtücke erfülle. Ferner sei ein Erpresser in dieser Situation nicht arglos, da er immer damit rechnen müsse, dass sein Opfer das Recht auf Selbstverteidigung ausübt. Das Merkmale der Heimtücke sei auch dann restriktiv auszulegen, wenn das Opfer die Grenzen der Notwehr überschreite.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 10 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Könnte T sich wegen Totschlags strafbar gemacht haben, indem er O in den Kopf schoss (§ 212 Abs. 1 StGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Tötung des O gerechtfertigt, wenn T in Notwehr gehandelt hat (§ 32 StGB)?
Genau, so ist das!
3. Lag ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff des O auf T vor, als T dem O in den Kopf schoss?
Ja, in der Tat!
4. War der Kopfschuss erforderlich, um den Angriff des O abzuwenden?
Nein!
5. Ist Ts Handeln trotz Überschreitung der Notwehrgrenzen entschuldigt (§33 StGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Liegen die Voraussetzungen des entschuldigenden Notstands vor (§ 35 StGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
7. Könnte T sich zudem wegen Mordes strafbar gemacht (§ 211 StGB)?
Ja!
8. Könnte T durch den Kopfschuss das Merkmal der Heimtücke verwirklicht haben (§ 211 Abs. 2 Gruppe 2 Var. 1 StGB)?
Genau, so ist das!
9. Könnte O zum Zeitpunkt der Schussabgabe arglos gewesen sein?
Ja, in der Tat!
10. Ist das Heimtückemerkmal in Anbetracht der Notwehrlage als erfüllt anzusehen?
Nein!
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