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Müssen Erpresser immer mit Selbstverteidigung rechnen?

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer84 % lösen richtig
9. Mai 2023
39 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration: Der Täter sitzt auf dem Fahrersitz seines Autos, sein Erpresser hinter ihm. Der Täter schießt seinem Erpresser in den Kopf, der ihn zunächst nicht erst nimmt.
O fordert ununterbrochen nicht bestehende Schulden von T ein und wird dabei zunehmend gewalttätig. T plant O beim nächsten Übergabetreffen mit einer Waffe zu drohen, um O einzuschüchtern und dem Ganzen so ein Ende zu setzen. O bleibt davon unbeeindruckt, weil er die Waffe für unecht hält. Deshalb schießt T ihm in den Kopf.

Einordnung

Der BGH hat eine Mordverurteilung im sogenannten „Porsche-Mord" Fall aufgehoben und in Totschlag geändert. Das Gericht entschied, dass ein Opfer von Erpressung, das aus Notwehr eine andere Person erschießt, nicht die Kriterien für die Mordmerkmale der Arg- und Heimtücke erfülle. Ferner sei ein Erpresser in dieser Situation nicht arglos, da er immer damit rechnen müsse, dass sein Opfer das Recht auf Selbstverteidigung ausübt. Das Merkmale der Heimtücke sei auch dann restriktiv auszulegen, wenn das Opfer die Grenzen der Notwehr überschreite.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Examenstreffer NRW 2025

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