Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes („Desiderius Erasmus Stiftung“) (BVerfG, Urt. v. 22.02.2023 - 2 BvE 3/19)
Der Bundestag beschließt 2019 ein Haushaltsgesetz, in dem er Globalzuschüsse ausweist für die Bildungsarbeit der politischen Stiftungen, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (D), die der AfD (A) nahesteht, wird dabei nicht berücksichtigt.