Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
§ 217 StGB
Am 2. März 2020 gibt Dr. S seiner Patientin O, die seit Jahren an einer schmerzhaften, nicht tödlichen, aber unheilbaren Krankheit leidet, auf ihren Wunsch hin, ein Medikament, welches zum Tod bei O führt. Dies hat Dr. S auch in der Vergangenheit schon bei anderen Patienten getan.