Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 8
O will für sich ein Wohnhaus bauen. T verlangt von O € 3.000, da er anderenfalls den Bau durch diverse Klagen massiv verlängern würde. O hat bereits einen festen Termin im Blick und ist auf diesen angewiesen, weshalb er zahlt.