Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Einsteigen "zur Ausführung der Tat", § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB
Der Unternehmer U klettert durch ein offenes Fenster in das Büro seines langjährigen Konkurrenten K, um dessen Unterlagen zu zerstören. Als er auf dem Bürotisch eine teure Uhr des K liegen sieht, lässt er jedoch von seinem ursprünglichen Plan ab und entwendet stattdessen die Uhr.