Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang
Die Feuerwehr erfährt, dass A das Ferienhaus seiner Frau anzünden will. Aus diesem Grund betritt Feuerwehrfrau F das Haus und sieht etwas Zündstoff im Eingangsbereich verteilt, der noch nicht angezündet wurde. Noch bevor F andere Maßnahmen ergreifen kann, wirft A - der nur das leerstehende Feuerwehrauto gesehen hat und einem Einschreiten zuvorkommen will - die Brandflasche ins Haus. F kommt dabei ums Leben.