Strafrecht > BT 5: Verkehrsdelikte
Objektiver Tatbestand: Unglücksfall
Die Polizistinnen P und T werden um 23.15 Uhr informiert, dass in Berlin Tiergarten eine Frau in ihrem Pkw bewusstlos zusammengebrochen ist. P und T erklären sich für nicht zuständig und setzen ihren Streifendienst fort. Später stellt sich heraus, dass die Frau möglicherweise schon um 23.10 Uhr nicht mehr lebte.