Strafrecht > BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Subjektiver Tatbestand: Nachteilszufügungsabsicht
Jurastudent S übersieht beim Ausparken den Porsche von Professor P und beschädigt ihn leicht. Da P gerade eine Vorlesung im Strafrecht hält, hinterlässt S seine Visitenkarte mit einer kurzen Nachricht am Fahrzeug. Kommilitone T sieht den Vorgang und steckt die Karte ein, um S zu helfen.